Realisationsprinzip Weiter Zurück Schließen

Das Realisationsprinzip ist ein allgemeiner Bewertungsgrundsatz im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten.
Es besagt, dass Gewinne in der Erfolgsrechnung dann ausgewiesen werden dürfen, wenn sie bis zum Abschlusstag auch tatsächlich realisiert wurden (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).

Ein Gewinn gilt dann als realisiert, wenn die volle Leistung erbracht wurde. Bei Lieferung von Sachgütern gilt der Zeitpunkt der Lieferung (mit Übergabe der Verfügungsmacht vom Lieferanten an den Abnehmer) und bei Leistungen gilt der Zeitpunkt, zu dem die Leistung qualitätsgerecht bewirkt wurde.

Siehe auch: Vorsichtsprinzip.