Nominalgüter Weiter Zurück Schließen

Unter Nominalgütern sind - im Unterschied zu Realgütern -  jene Güter zu verstehen, die einen Nennwert haben, der vom tatsächlichen Wert (nach oben oder nach unten) abweichen kann, wobei diese Änderung nichts mit dem Gut als solchem, sondern mit Beziehungen zu tun hat, die sich zu anderen Sachverhalten ergeben.

So kann der Börsenwert einer Aktie mit einem Nennwert von 5,00 EUR größer oder kleiner als 5,00 EUR sein, und zwar in Abhängigkeit von dem auf diese Aktie real entfallenden Unternehmenswert.