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Unter Nominalgütern sind - im
Unterschied zu
Realgütern - jene Güter zu verstehen, die
einen Nennwert
haben, der vom tatsächlichen Wert (nach oben oder
nach unten) abweichen kann, wobei diese Änderung
nichts mit dem Gut als solchem, sondern mit
Beziehungen zu tun hat, die sich zu anderen
Sachverhalten ergeben.
So kann der Börsenwert
einer Aktie
mit einem Nennwert von 5,00 EUR
größer oder kleiner als 5,00 EUR
sein, und zwar in Abhängigkeit von dem auf diese
Aktie real entfallenden Unternehmenswert.
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