Reisender Weiter Zurück Schließen

Ein Reisender ist ein Absatzmittler, der - im Unterschied zum Handelsvertreter - Angestellter des betreffenden Unternehmens ist.
Der Reisende verfügt beim Verkauf von Produkten über einen Entscheidungsspielraum hinsichtlich der Gewährung von Rabatten und Zahlungszielen und besitzt auch Inkassorecht (Einziehung von Forderungen).
Die dem Reisenden gegenüber ausgesprochenen Mängelrügen sind rechtswirksam.

Die Vergütung des Reisenden setzt sich in der Regel aus einem Grundbetrag (Fixum) und einer umsatz- oder deckungsbeitragsabhängigen Provision zusammen (vgl. auch §§ 59-75 HGB).

Wichtig für den Erfolg eines Reisenden ist seine Einbindung in das Intranet des Unternehmens (Nutzung der modernen Informations- und Kommunikationstechnik in einem internet- und mobilfunkbasierten "Computer-Aided-Selling"-System).