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Ein Reisender ist ein
Absatzmittler, der - im Unterschied zum
Handelsvertreter - Angestellter des betreffenden
Unternehmens ist. Der Reisende verfügt beim
Verkauf von Produkten über einen
Entscheidungsspielraum hinsichtlich der
Gewährung von
Rabatten und
Zahlungszielen und besitzt auch
Inkassorecht
(Einziehung von Forderungen). Die dem Reisenden
gegenüber ausgesprochenen Mängelrügen sind
rechtswirksam.
Die Vergütung des Reisenden
setzt sich in der Regel aus einem Grundbetrag
(Fixum) und einer umsatz- oder
deckungsbeitragsabhängigen
Provision zusammen (vgl. auch §§ 59-75
HGB).
Wichtig für den Erfolg eines Reisenden ist seine
Einbindung in das
Intranet des Unternehmens (Nutzung der modernen
Informations- und Kommunikationstechnik in einem
internet- und mobilfunkbasierten "Computer-Aided-Selling"-System).
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