Provision Weiter Zurück Schließen

Unter Provision ist gemäß § 354 BGB ein Anspruch auf Entgelt bzw. das tatsächliche Entgelt zu verstehen, das für bestimmte betriebliche Leistungen von einem Auftraggeber an einen Auftragnehmer gewährt wird.

Als Leistung in diesem Sinne sind zu nennen: die Vermittlung eines Umsatzgeschäftes (z. B. durch einen Handelsvertreter), die Übernahme der Lagerung oder des Transports von Gütern, die Vermittlung von Bereitstellungen von finanziellen Mitteln und dgl.

Provisionen sind in der Regel Bestandteil der Preiskalkulation.