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Unter Provision ist gemäß §
354
BGB
ein Anspruch auf
Entgelt bzw. das tatsächliche Entgelt zu
verstehen, das für bestimmte betriebliche Leistungen
von einem
Auftraggeber an einen
Auftragnehmer gewährt wird.
Als Leistung
in diesem Sinne sind zu nennen: die Vermittlung
eines Umsatzgeschäftes (z. B. durch einen
Handelsvertreter), die Übernahme der Lagerung
oder des Transports von Gütern, die Vermittlung von
Bereitstellungen von finanziellen Mitteln und dgl.
Provisionen sind in der Regel Bestandteil der
Preiskalkulation.
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