Reserven, stille Weiter Zurück Schließen

Als stille Reserven (= stille Rücklagen) bezeichnet man den abstrakten Gegenwert von Vermögensbestandteilen, der nicht aus den Bilanzdaten des Jahresabschlusses ersichtlich ist.
Stille Reserven entstehen durch Bilanzierungs- und Bewertungsakte, indem man bei bestimmten Positionen des Anlage- bzw. des Umlaufvermögens die zum Bilanzstichtag gegebene positive Differenz zwischen
nicht offenkundig werden lässt, z. B. durch Unterbewertung von Vermögensgegenständen, durch Überbewertung von Schulden, durch Nichtaktivierung von Vermögensgegenständen und dgl.
Auf diese Weise entstehen Rücklagen für die Selbstfinanzierung des Unternehmens als Vorsorge für "Wenn-Fälle".
Daraus begründet sich der Unterschied zwischen dem bilanziellen und dem effektiven Eigenkapital.

Siehe auch: Bilanzpolitik.