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Als stille Reserven (= stille
Rücklagen) bezeichnet man den abstrakten Gegenwert
von Vermögensbestandteilen, der nicht
aus den Bilanzdaten des Jahresabschlusses
ersichtlich ist. Stille Reserven entstehen durch
Bilanzierungs- und Bewertungsakte, indem man bei
bestimmten Positionen des Anlage- bzw. des
Umlaufvermögens die zum Bilanzstichtag gegebene
positive Differenz zwischen
nicht offenkundig
werden lässt, z. B. durch Unterbewertung von
Vermögensgegenständen, durch Überbewertung von
Schulden, durch Nichtaktivierung von
Vermögensgegenständen und dgl. Auf diese Weise
entstehen Rücklagen für die Selbstfinanzierung des
Unternehmens als Vorsorge für "Wenn-Fälle".
Daraus begründet sich der Unterschied zwischen dem
bilanziellen und dem
effektiven
Eigenkapital.
Siehe auch:
Bilanzpolitik. |
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