Schulden, kurzfristige Weiter Zurück Schließen

Als kurzfristige Schulden gelten alle kurzfristigen Verbindlichkeiten und sowie Rückstellungen, die innerhalb der folgenden 12 Monate nach dem Bilanzstichtag zu begleichen bzw. aufzulösen sind.

Siehe auch: Schulden, langfristige.