|
|
|
|
Unter Schulden sind alle
Rückstellungen sowie sämtliche
Verbindlichkeiten zu verstehen, die mit ihrer
wertmäßigen Größe auf der Passivseite der
Bilanz eines Unternehmen ausgewiesen werden.
Schulden können somit
definiert werden als
- bestehende oder
hinreichend sicher zu erwartende Belastungen des
Vermögens eines Unternehmens, die
- auf einer
rechtlichen oder wirtschaftlichen
Leistungsverpflichtung des Unternehmens gegenüber
Dritten beruhen und
- selbständig bewertbar und
abgrenzbar sind.
In der Regel wird - je
nach dem Zeitaspekt der Dringlichkeit der
Rückzahlung - zwischen
lang-, mittel- und
kurzfristigen Schulden unterschieden.
Der Terminus „Schulden“ (Verbindlichkeiten,
Rückstellungen) wird vorrangig in handelsrechtlichen
Vorschriften genutzt (vgl. z. B. § 240
HGB).
Im Steuerrecht werden Schulden als „negatives
Wirtschaftsgut" bezeichnet (vgl. H 4.2 (1)
EStR).
Siehe auch:
Bilanzgliederung. |
|
|