Schulden Weiter Zurück Schließen

Unter Schulden sind alle Rückstellungen sowie sämtliche Verbindlichkeiten zu verstehen, die mit ihrer wertmäßigen Größe auf der Passivseite der Bilanz eines Unternehmen ausgewiesen werden.

Schulden können somit definiert werden als
  • bestehende oder hinreichend sicher zu erwartende Belastungen des Vermögens eines Unternehmens, die
  • auf einer rechtlichen oder wirtschaftlichen Leistungsverpflichtung des Unternehmens gegenüber Dritten beruhen und
  • selbständig bewertbar und abgrenzbar sind.
In der Regel wird - je nach dem Zeitaspekt der Dringlichkeit der Rückzahlung - zwischen lang-, mittel- und kurzfristigen Schulden unterschieden.

Der Terminus „Schulden“ (Verbindlichkeiten, Rückstellungen) wird vorrangig in handelsrechtlichen Vorschriften genutzt (vgl. z. B. § 240 HGB).
Im Steuerrecht werden Schulden als „negatives Wirtschaftsgut" bezeichnet (vgl. H 4.2 (1) EStR).

Siehe auch: Bilanzgliederung.