Verbindlichkeiten, kurzfristige Weiter Zurück Schließen

Kurzfristige Verbindlichkeiten betreffen alle rechtlich und wirtschaftlich begründeten Verpflichtungen eines Unternehmens zur Erbringung einer definierten Leistung, die innerhalb eines Geschäfts- bzw. Wirtschaftsjahres zu begleichen sind. 

Alle kurzfristigen Verbindlichkeiten werden zum Zwecke der Bilanzanalyse auf der Passiv-Seite der Bilanz zusammengefasst und zum Rückzahlungsbetrag bewertet.

Zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten gehören:
  • langfristige Verbindlichkeiten, zu denen die Restzahlung im betrachteten Geschäfts- bzw. Wirtschaftsjahr fällig ist,
  • Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
  • Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen (Restlaufzeit < 1 Jahr),
  • kurzfristige Bankschulden (Kontokorrent u. a.),
  • Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel,
  • Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (Restlaufzeit < 1 Jahr),
  • Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (Restlaufzeit < 1 Jahr),
  • sonstige Verbindlichkeiten (gegenüber dem Finanzamt, gegenüber SV-Trägern u. a.).
Die Kenntnis der kurzfristigen Verbindlichkeiten - auch als kurzfristiges Fremdkapital bezeichnet - ist unter anderem für die Bestimmung der statischen Liquidität eines Unternehmens bedeutsam.

Siehe auch: Langfristige Verbindlichkeiten.