|
Verbindlichkeiten, kurzfristige |
|
|
|
|
|
|
Kurzfristige Verbindlichkeiten
betreffen alle rechtlich und wirtschaftlich
begründeten Verpflichtungen eines Unternehmens zur
Erbringung einer definierten Leistung, die
innerhalb eines
Geschäfts- bzw.
Wirtschaftsjahres zu begleichen sind.
Alle kurzfristigen Verbindlichkeiten werden zum
Zwecke der
Bilanzanalyse auf der Passiv-Seite der
Bilanz
zusammengefasst und zum Rückzahlungsbetrag bewertet.
Zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten
gehören:
- langfristige Verbindlichkeiten,
zu denen die Restzahlung im betrachteten Geschäfts-
bzw. Wirtschaftsjahr fällig ist,
-
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
- Verbindlichkeiten aus
erhaltenen
Anzahlungen auf Bestellungen
(Restlaufzeit < 1 Jahr),
- kurzfristige
Bankschulden (Kontokorrent u. a.),
- Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener
Wechsel
und der Ausstellung eigener Wechsel,
- Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
(Restlaufzeit < 1 Jahr),
- Verbindlichkeiten
gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht (Restlaufzeit < 1
Jahr),
-
sonstige Verbindlichkeiten (gegenüber dem
Finanzamt, gegenüber SV-Trägern u. a.).
Die
Kenntnis der kurzfristigen Verbindlichkeiten - auch
als
kurzfristiges Fremdkapital bezeichnet - ist
unter anderem für die Bestimmung der
statischen Liquidität eines Unternehmens bedeutsam.
Siehe auch:
Langfristige Verbindlichkeiten.
|
|
|