Stabilitätsziel, Stabilitätsgesetz Weiter Zurück Schließen

Unter dem volkswirtschaftlichen Stabilitätsziel  ist das Bestreben der Regierung zu verstehen, mit Maßnahmen der staatlichen Wirtschaftspolitik die Abläufe in der Volkswirtschaft so zu beeinflussen, dass bestimmte Ziele wie
  • hohe Beschäftigung (Vollbeschäftigung),
  • stabiles Wirtschaftswachstum,
  • Preisniveaustabilität und
  • außenwirtschaftlichen Gleichgewicht
erreicht und konjunkturelle Krisen weitgehend vermieden werden können.

Diese Zielsetzung kommt in dem von der Bundesregierung im Jahre 1967 beschlossenen "Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft" (Stabilitätsgesetz) zum Ausdruck.



Zu beachten ist, dass diese Ziele durch solche Ziele wie "gerechte Einkommens- und Vermögensverteilung" sowie "Umweltschutz" erweitert wurden, so dass nunmehr von einem Sechseck gesprochen wird.