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Stabilitätsziel, Stabilitätsgesetz |
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Unter dem volkswirtschaftlichen
Stabilitätsziel ist das Bestreben der
Regierung zu verstehen, mit Maßnahmen der
staatlichen
Wirtschaftspolitik die Abläufe in der
Volkswirtschaft so zu beeinflussen, dass
bestimmte Ziele wie
- hohe Beschäftigung
(Vollbeschäftigung),
- stabiles
Wirtschaftswachstum,
- Preisniveaustabilität und
- außenwirtschaftlichen Gleichgewicht
erreicht und konjunkturelle Krisen weitgehend
vermieden werden können.
Diese Zielsetzung
kommt in dem von der Bundesregierung im Jahre
1967 beschlossenen "Gesetz
zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der
Wirtschaft" (Stabilitätsgesetz) zum
Ausdruck.
Zu beachten ist, dass diese Ziele durch solche
Ziele wie "gerechte Einkommens- und
Vermögensverteilung" sowie "Umweltschutz"
erweitert wurden, so dass nunmehr von einem
Sechseck gesprochen wird.
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