Stückaktie Weiter Zurück Schließen

Als Stückaktie wird jene nennwertlose Aktie bezeichnet, die in Deutschland und in Österreich im Zusammenhang mit der Einführung des Euro zugelassen wurde (siehe § 8 AktG).

Stückaktien repräsentieren - wie Nennwertaktien - einen bestimmten Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft. Dieser Anteil wird als Dezimalwert und nicht - wie bei Nennwertaktien - mit einem bestimmten Nennwert angegeben.
Dividiert man jedoch das Grundkapital der AG durch die Anzahl der ausgegebenen Aktien, ließe sich ein fiktiver Nennwert berechnen.
Der Anteil der Stückaktien am Grundkapital darf den im Aktiengesetz festgelegten Mindestnennbetrag jedoch nicht unterschreiten.