|
|
|
|
Als Stückaktie wird jene
nennwertlose
Aktie bezeichnet, die in Deutschland und in
Österreich im Zusammenhang mit der Einführung des
Euro zugelassen wurde (siehe § 8
AktG).
Stückaktien repräsentieren - wie
Nennwertaktien - einen bestimmten Anteil am
Grundkapital einer
Aktiengesellschaft. Dieser Anteil wird als
Dezimalwert und nicht - wie bei Nennwertaktien - mit
einem bestimmten Nennwert angegeben. Dividiert
man jedoch das Grundkapital der AG durch die Anzahl
der ausgegebenen Aktien, ließe sich ein fiktiver
Nennwert berechnen. Der Anteil der Stückaktien am
Grundkapital darf den im Aktiengesetz festgelegten
Mindestnennbetrag jedoch nicht unterschreiten.
|
|
|