Termingeld Weiter Zurück Schließen

Als Termingeld (Termineinlage) bezeichnet man jene Einlagen von Kunden, die Banken ab einer bestimmten Höhe (z. B. ab 3.000,00 EUR) für einen bestimmten Zeitraum (30 Tage, 60 Tage, 90 Tage) als Festgeld oder - mit vereinbarter Kündigungsfrist - als Kündigungsgeld entgegennehmen und entsprechend der marktüblichen Zinssätze verzinsen.
Termingelder dienen aus Sicht des Kunden ausschließlich der Geldanlage, da diese Gelder während der vereinbarten Laufzeit oder Kündigungsfrist für den Kunden nicht verfügbar sind.

Siehe auch: Prolongation.