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Als Termingeld (Termineinlage)
bezeichnet man jene Einlagen von Kunden, die
Banken ab
einer bestimmten Höhe (z. B. ab 3.000,00 EUR) für
einen bestimmten Zeitraum (30 Tage, 60 Tage, 90
Tage) als Festgeld oder - mit vereinbarter
Kündigungsfrist - als Kündigungsgeld entgegennehmen
und entsprechend der marktüblichen Zinssätze
verzinsen. Termingelder dienen aus Sicht des
Kunden ausschließlich der Geldanlage, da diese
Gelder während der vereinbarten Laufzeit oder
Kündigungsfrist für den Kunden nicht verfügbar sind.
Siehe auch:
Prolongation. |
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