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Als Unternehmensbewertung
bezeichnet man den Vorgang der Bestimmung eines
Wertes für ein
Unternehmen
als Ganzes.
Anlässe für eine
Unternehmensbewertung sind vor allem
- Kauf/Verkauf des Unternehmens (Veränderung der
Eigentumsverhältnisse),
-
Fusionierung von
Unternehmen (Verschmelzung von bislang selbständigen
Unternehmen zu einem neuen Unternehmen mit
Neuverteilung der Einflussrechte),
- Feststellung der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer
u. a.
Nach der Art der Ermittlung des
Unternehmenswertes lassen sich folgende Verfahren
unterscheiden:
- Ermittlung des Substanzwertes des
Unternehmens (Orientierung an den vorhandenen
Vermögensgegenständen, entweder über die Bestimmung
eines Reproduktionswertes oder eines
Liquidationswertes oder einer Ausgabenersparnis),
- Ermittlung des Ertragswertes des Unternehmens als
Summe der auf den Barwert abgezinsten
Zukunftserfolge, oder
- Ermittlung eines
Kombinationswertes, in den sowohl der Substanzwert
als auch der Zukunftswert des Unternehmens eingehen
und zu einer neuen Größe verknüpft werden.
Andere
Bezugsgrößen für eine Unternehmensbewertung sind -
bei börsennotierten Unternehmen - der
Börsenwert der
Aktien sowie - bei Freiberuflerpraxen - der
Jahresumsatz des Unternehmens.
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