Unternehmensbewertung Weiter Zurück Schließen

Als Unternehmensbewertung bezeichnet man den Vorgang der Bestimmung eines Wertes für ein Unternehmen als Ganzes.

Anlässe für eine Unternehmensbewertung sind vor allem
  • Kauf/Verkauf des Unternehmens (Veränderung der Eigentumsverhältnisse),
  • Fusionierung von Unternehmen (Verschmelzung von bislang selbständigen Unternehmen zu einem neuen Unternehmen mit Neuverteilung der Einflussrechte),
  • Feststellung der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer
u. a.

Nach der Art der Ermittlung des Unternehmenswertes lassen sich folgende Verfahren unterscheiden:
  • Ermittlung des Substanzwertes des Unternehmens (Orientierung an den vorhandenen Vermögensgegenständen, entweder über die Bestimmung eines Reproduktionswertes oder eines Liquidationswertes oder einer Ausgabenersparnis),
  • Ermittlung des Ertragswertes des Unternehmens als Summe der auf den Barwert abgezinsten Zukunftserfolge, oder
  • Ermittlung eines Kombinationswertes, in den sowohl der Substanzwert als auch der Zukunftswert des Unternehmens eingehen und zu einer neuen Größe verknüpft werden.
Andere Bezugsgrößen für eine Unternehmensbewertung sind - bei börsennotierten Unternehmen - der Börsenwert der Aktien sowie - bei Freiberuflerpraxen - der Jahresumsatz des Unternehmens.