Vertriebsgemeinkosten Weiter Zurück Schließen

Unter Vertriebsgemeinkosten sind - im Unterschied zu Einzelkosten des Vertriebs - all jene in Geld bewerteten Aufwendungen in einer Rechnungsperiode zu verstehen, die durch die Geschäftsprozesse im Vertrieb verursacht wurden bzw. werden und die den jeweiligen Kostenträgern nur indirekt, in der Regel auf Basis der Herstellungskosten der Umsatzleistung, zugerechnet werden.


Siehe auch: Kostenstellen, Zuschlagssätze