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Unter dem Vorsichtsprinzip ist die
von einem Unternehmen erwartete Anwendung des
Grundsatzes der kaufmännischen Vorsicht
zu verstehen. Dies Prinzip ist
insbesondere bei der Aufstellung der Schlussbilanz
zu beachten, indem alle bis dahin erkennbaren
Risiken und drohenden Verluste im Wertansatz bei den
betreffenden Bilanzpositionen berücksichtigt werden.
Das Vorsichtsprinzip findet seinen konkreten
Ausdruck vor allem im
Niederstwertprinzip, im
Höchstwertprinzip und im
Imparitätsprinzip.
Siehe auch:
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung.
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