Zuschreibung Weiter Zurück Schließen

Unter Zuschreibung ist die Erhöhung des Wertes von Gütern des Anlagevermögens zu verstehen.
Ihrem Inhalt nach sind Zuschreibungen Korrekturen früher vorgenommener Abschreibungen. Sie sind deshalb mit den kumulierten Abschreibungen der Vorjahre zu verrechnen, um zu verhindern, dass die Zuschreibungen ggf. die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten überschreiten.
Die Zuschreibung steht in enger Verbindung zum Wertaufholungsgebot