Abschreibung, indirekte Weiter Zurück Schließen

Eine indirekte Abschreibung liegt vor, wenn die Anlagegüter auf der Aktiv-Seite der Bilanz mit den Anschaffungs - bzw. Herstellungskosten bewertet werden, und die notwendige Wertberichtigung auf der Passiv-Seite ausgewiesen wird.
Wenn das betreffende Anlagegut aus dem Anlagevermögen ausscheidet, werden auf der Aktiv-Seite die vollen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und auf der Passiv-Seite die bis dato angefallenen Abschreibungen ausgebucht.
Ein solches Vorgehen ist zwar möglich, führt aber zur Aufblähung der Bilanz.
Aus diesen Gründen gilt, dass Kapitalgesellschaften Abschreibungen nur auf der Aktiv-Seite vornehmen dürfen.

Siehe auch: Abschreibung, Abschreibung, direkte.