Abschreibungswahlrechte Weiter Zurück Schließen

Abschreibungswahlrechte sind handels- oder steuerrechtlich zulässige Handlungsalternativen bei vorzunehmenden planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen.
Sie betreffen die Wahl der Abschreibungsmethode und die Wahl, eine eingetretene Wertminderung durch eine außerplanmäßige Abschreibung sichtbar zu machen oder nicht.

Zur Beachtung:

Gewerbetreibende, die gesetzlich zur Buchführung verpflichtet sind oder die freiwillig Bücher führen und regelmäßig Abschlüsse machen, haben vom Grundsatz her die Pflicht, ihr Betriebsvermögen nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen.
Eine solche Pflicht besteht allerdings nicht, wenn im Rahmen der Ausübung eines steuerlichen Wahlrechts ein anderer Ansatz gewählt wird oder wurde (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG).

Besondere Wahlrechte bestehen insbesondere bei der Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter gem. § 6 Abs. 2 und 2a EStG.