Betriebsvermögen Weiter Zurück Schließen

Unter Betriebsvermögen sind folgende Sachverhalte zu verstehen:

1. Das Betriebsvermögen umfasst - in Abgrenzung zum Privatvermögen - alle Güter, die dem betreffenden Unternehmen bzw. Betrieb aus steuerrechtlicher Sicht als Wirtschaftsgüter zuzuordnen sind.

Nach § 6 EStG gliedert sich das steuerrechtlich definierte Betriebsvermögen in

a) das abnutzbare Anlagevermögen,
b) das nichtabnutzbare Anlagevermögen,
c) das Umlaufvermögen und
d) die Verbindlichkeiten als "negative" Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens.

Wird ein Wirtschaftsgut dem Betriebsvermögen zugerechnet, dann können Aufwendungen, die mit dem Einsatz bzw. Verbrauch dieses Gutes zusammenhängen, steuerlich als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Beispiel: Reparaturaufwendungen für einen Pkw, der zum Inventar des Unternehmens und nicht zum Privatvermögen des Unternehmers gehört.
Die betrifft auch Gewinne bzw. Verluste, die aus der Veräußerung dieses Gutes entstehen.

2. Betriebsvermögen ist aber auch zum zweiten Maßgröße des Betriebsvermögensvergleichs als der steuerlichen Form der Gewinnermittlung.
In diesem Sinne ist das Betriebsvermögen die Differenz von Vermögen und Schulden, also eine Art Eigenkapital, die bei der Erstellung eines Inventars auch Reinvermögen genannt wird.

3. Im Steuerrecht wird bei Personenunternehmen - im Kontext zum Begriff des "Wirtschaftsgutes" - zwischen dem notwendigen Betriebsvermögen, dem notwendigen Privatvermögen und dem gemischt genutzten (gewillkürten) Betriebsvermögen unterschieden (vgl. R 4.2 (2) EStR):


4. In der Kosten- und Leistungsrechnung wird ferner zwischen dem betriebsnotwendigen Vermögen und dem neutralen Vermögen unterschieden.
Das betriebsnotwendige Vermögen umfasst alle Vermögensgegenstände, die zur Ingangsetzung und Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes des betreffenden Unternehmens unabdingbar erforderlich sind.
Nicht berücksichtigt werden dabei stillgelegte Anlagen, Finanzanlagen, Wertpapiere des Umlaufvermögens u. a., die zum neutralen Vermögen zählen.