Abtretungsverbot Weiter Zurück Schließen

Das Abtretungsverbot beinhaltet das Verbot der Abtretung eines Teils des nicht pfändbaren Lohns bzw. Gehalts gegenüber einem Gläubiger, z. B. Verbot der Abtretung eines ganzen Monatsgehalts.

Ein solches Abtretungsverbot wird in der Regel in den Arbeitsvertrag mit aufgenommen.