|
|
|
|
Das Abtretungsverbot beinhaltet das
Verbot der Abtretung eines Teils des nicht
pfändbaren Lohns bzw.
Gehalts gegenüber einem
Gläubiger, z. B. Verbot der Abtretung eines ganzen
Monatsgehalts.
Ein solches Abtretungsverbot
wird in der Regel in den
Arbeitsvertrag mit aufgenommen.
|
|
|