Angestellte Weiter Zurück Schließen

Als Angestellte zählen jene Mitarbeiter in einem Unternehmen, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen und monatlich ein festes Gehalt bzw. Grundgehalt beziehen. Angestellte sind - im Unterschied zu Arbeitern - vor allem geistig-gedanklich tätig.

Jene Angestellte, die mit der Wahrnehmung von Arbeitgeberfunktionen betraut sind (z. B. Abteilungsleiter), zählen zum Personenkreis der leitenden Angestellten. Für diesen Personenkreis finden die Bestimmungen im Betriebsverfassungsgesetz - soweit nicht anders bestimmt - keine Anwendung (siehe § 5 Abs. 3, 4 BetrVG).

Anmerkungen:

In der Rentenversicherung wurde die Trennung zwischen der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten zum 1. Januar 2005 aufgehoben.
Mit Gründung der Deutschen Rentenversicherung erfolgt die Aufteilung auf unterschiedliche Rentenversicherungsträger nunmehr nach einem Verteilungsschlüssel und nicht mehr nach der Einordnung als Arbeiter oder Angestellter.

Im öffentlichen Dienst wurde die Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern gleichfalls abgeschafft. Beide Gruppen werden einheitlich als Beschäftigte bezeichnet (siehe Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)  bzw. Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)),.