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Der Anschaffungspreis ist der
Rechnungspreis (netto) für einen fremdbezogenen
Vermögensgegenstand, abzüglich der gesondert
aufzuführenden Belastungen wie Verpackungs- und
Transportkosten. Der Anschaffungspreis ist
der Ausgangswert für die Ermittlung der
Anschaffungskosten eines zu bilanzierenden
Vermögensgegenstandes.
Hat das
Unternehmen die Anschaffung eines Vermögensgenstandes
in fremder Währung zu bezahlen, dann richtet
sich die Umrechnung des Anschaffungspreises (in
Euro) nach dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden
Wechselkurs (Briefkurs).
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