Anschaffungspreis Weiter Zurück Schließen

Der Anschaffungspreis ist der Rechnungspreis (netto) für einen fremdbezogenen Vermögensgegenstand, abzüglich der gesondert aufzuführenden Belastungen wie Verpackungs- und Transportkosten.
Der Anschaffungspreis ist der Ausgangswert für die Ermittlung der Anschaffungskosten eines zu bilanzierenden Vermögensgegenstandes.

Hat das Unternehmen die Anschaffung eines Vermögensgenstandes in fremder Währung zu bezahlen, dann richtet sich die Umrechnung des Anschaffungspreises (in Euro) nach dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden Wechselkurs (Briefkurs).