Anschaffungskosten, fortgeführte Weiter Zurück Schließen

Fortgeführte Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten sind die um Abschreibungen geminderten Anschaffungskosten (bzw. Herstellungskosten) abnutzbarer Vermögensgegenstände / Wirtschaftsgüter..

 Dabei gilt:

  Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten ursprüngliche Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. bereits fortgeführte Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in der Eröffnungs- bzw. Anfangsbilanz des Geschäftsjahres
./. Abschreibungen planmäßige und ggf. außerplanmäßige Abschreibungen im Geschäftsjahr
= Fortgeführte Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten  Restbuchwert zum Schluss des Geschäftsjahres
     
Die fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten werden in der Anlagenbuchhaltung ermittelt und ausgewiesen. Sie bilden die wertmäßige Obergrenze für die Folgebewertung des betreffenden Vermögensgegenstandes.