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Anschaffungskosten, fortgeführte |
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Fortgeführte Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten
sind die um
Abschreibungen geminderten
Anschaffungskosten
(bzw.
Herstellungskosten) abnutzbarer
Vermögensgegenstände / Wirtschaftsgüter..
Dabei gilt:
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Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten |
ursprüngliche
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. bereits
fortgeführte Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten in der
Eröffnungs- bzw. Anfangsbilanz des
Geschäftsjahres |
./. |
Abschreibungen |
planmäßige und ggf. außerplanmäßige
Abschreibungen im Geschäftsjahr |
= |
Fortgeführte Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten |
Restbuchwert zum Schluss des
Geschäftsjahres |
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Die fortgeführten Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten werden in
der
Anlagenbuchhaltung
ermittelt und ausgewiesen. Sie bilden die
wertmäßige Obergrenze für die
Folgebewertung des betreffenden
Vermögensgegenstandes.
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