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Unter Anschlussfinanzierung ist
die Beschaffung und Bereitstellung finanzieller
Mittel zur Absicherung von
Investitionen und
dgl. in jenen Fällen zu verstehen, in denen
keine fristenkongruente
Finanzierung des
betreffenden Vorhabens im Sinne
Kapitalüberlassungsdauer >
Kapitalbindungsdauer (goldene
Finanzierungsregel)
gegeben ist.
Gründe für eine auftretende Inkongruenz in
der Finanzierung von Vorhaben sind:
- bestimmte Kapitalien (z. B. Euro-Kredite,
revolvierende
Schuldscheindarlehen) werden dem
Kapitalnehmer nicht fristenkongruent überlassen,
- mittel- und langfristige Investitionen werden
mit kurzfristig verfügbarem Kapital finanziert.
Eine Anschlussfinanzierung ist immer mit
einem Liquiditäts- und Rentabilitätsrisiko
(Zinsänderungsrisiko) verbunden (siehe auch:
Kreditwürdigkeitsprüfung).
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