Anschlussfinanzierung Weiter Zurück Schließen

Unter Anschlussfinanzierung ist die Beschaffung und Bereitstellung finanzieller Mittel zur Absicherung von Investitionen und dgl. in jenen Fällen zu verstehen, in denen keine fristenkongruente Finanzierung des betreffenden Vorhabens im Sinne

    Kapitalüberlassungsdauer > Kapitalbindungsdauer (goldene Finanzierungsregel)

gegeben ist.

Gründe für eine auftretende Inkongruenz in der Finanzierung von Vorhaben sind:
  • bestimmte Kapitalien (z. B. Euro-Kredite, revolvierende Schuldscheindarlehen) werden dem Kapitalnehmer nicht fristenkongruent überlassen,
  • mittel- und langfristige Investitionen werden mit kurzfristig verfügbarem Kapital finanziert.
Eine Anschlussfinanzierung ist immer mit einem Liquiditäts- und Rentabilitätsrisiko (Zinsänderungsrisiko) verbunden (siehe auch: Kreditwürdigkeitsprüfung).