Das Abzugskapital erfasst solche
Teile des in der
Bilanz auf der Passiv-Seite
ausgewiesenen
Fremdkapitals, die dem betreffenden
Unternehmen zinslos zur Verfügung stehen. Dazu
gehören vor allem
Anzahlungen oder Vorauszahlungen
von Kunden, zinslose Darlehen, Lieferantenkredite
sowie Stundungen von
Abgaben (Steuern).