Aufhebungsvertrag Weiter Zurück Schließen

Ein Arbeitsverhältnis kann auch durch Aufhebungsvertrag beendet werden. Darunter ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die dazugehörenden Modalitäten zu verstehen.

Ein Aufhebungsvertrag bedarf keiner Zustimmung durch den Betriebsrat.

Inhalt eines Aufhebungsvertrages ist vor allem:
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen zum ...
  • Entgeltfortzahlung bis zum ...
  • Abfindung ...
  • Einmalzahlungen, sofern sie nicht Gegenstand der Abfindung sind,
  • qualifiziertes Zeugnis,
  • Meldepflichten,
  • nachwirkende Geheimhaltungspflichten,
  • Wettbeerbsverbot.
Es ist zu beachten, dass der Abschluss eines Aufhebungsvertrages eine Sperrzeit beim Bezugs des Arbeitslosengelds nach sich ziehen kann, da der Arbeitnehmer selbst an der Auflösung des Arbeitsverhältnisses mitgewirkt hat.

Ein Arbeitnehmer kann nach § 119 ff. BGB einen Aufhebungsvertrag anfechten, wenn er sich beim Abschluss des Vertrages geirrt hat, sich arglistig getäuscht sieht oder ihm widerrechtlich zur Unterschriftsleistung gedroht wurde, indem der Arbeitgeber widerrechtlich das Arbeitsverhältnis ordentlich oder außerordentlich kündigen will.