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Bei einer Bargründung erfolgt die
Gründung eines Unternehmens - im Gegensatz zur
Sachgründung - ausschließlich durch Einbringen der
Einlagen in Form von
Geld als gesetzliches
Zahlungsmittel. Die Höhe der von den jeweiligen
Gründungsgesellschaftern (= Anteilseigner)
einzubringenden Einlagen hängt von der gewählten
Rechtsform des Unternehmens ab.
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