Bargründung Weiter Zurück Schließen

Bei einer Bargründung erfolgt die Gründung eines Unternehmens - im Gegensatz zur Sachgründung - ausschließlich durch Einbringen der Einlagen in Form von Geld als gesetzliches Zahlungsmittel.
Die Höhe der von den jeweiligen Gründungsgesellschaftern (= Anteilseigner) einzubringenden Einlagen hängt von der gewählten Rechtsform des Unternehmens ab.