Rechtsform |
Form der
Einlagen |
Bemerkungen |
Einzelunternehmen
(Einzelkaufmann) |
Die notwendigen
Einlagen (in Form von Geld, Sachgütern,
immateriellen Gütern) bringt der Inhabers
allein und unbeschränkt auf. |
Vorteil: Der
Kaufmann kann jederzeit neue Einlagen
einbringen und auch Entnahmen für private
Zwecke tätigen.
Nachteil: Die
Mittelzuführung über Privateinlagen ist i.
d. R. begrenzt.
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Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) |
Die Einlagen
bringen die Gesellschafter bei Gründung der
Gesellschaft auf. |
Weitere Einlagen
können nur auf Beschluss der
Gesellschafterversammlung getätigt werden,
da alle Gesellschafter gleichmäßig am Gewinn
und Verlust beteiligt sind. |
Offene
Handelsgesellschaft (OHG) |
Die Einlagen
bringen die Gesellschafter bei Gründung der
Gesellschafter auf. |
Der abstrakte
Gegenwert der Einlagen wird auf
Kapitalkonten ausgewiesen. Diese Einlagen
werden - falls im Gesellschaftsvertrag
nichts anderes vereinbart - mit 4 % p. a.
verzinst. Weitere Einlagen können die
Berechnungsgrundlagen für die Anteile am
Gewinn verändern und sind damit
problematisch. |
Kommanditgesellschaft (KG) |
Die Einlagen
bringen die Gesellschafter bei Gründung der
Gesellschafter auf. Es sind aber zwei Typen
von Gesellschaftern zu unterscheiden: a) der
Komplementär als Vollhafter und die
Kommanditisten als Teilhafter. |
Die Einlage des
Komplementärs wird - in ihrem abstrakten
Gegenwert - auf einem variablen Kapitalkonto
(mit Verzinsung) ausgewiesen, während der
Gegenwert der Einlagen der Kommanditisten
auf einem festen Kapitalkonto notiert wird. |
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) |
Die Einlagen
bringen die Gesellschafter bei Gründung der
Gesellschafter auf. Die Einlagen heißen
Stammeinlagen und müssen mindestens 100,00
EUR betragen und bei höheren Werten durch 50
teilbar sein. |
Der abstrakte
Gegenwert der Summe der Stammeinlagen bildet
das Stammkapital (Haftungskapital). Es muss
mindestens 25.000,00 EUR betragen und bei
Gründung der Gesellschaft zu mindestens 50 %
eingezahlt sein. Kapitalerhöhungen sind
schwierig zu realisieren, da die Höhe einer
Einlage das Gewicht der Stimmen in der
Gesellschafterversammlung u. a. beeinflusst. |
Aktiengesellschaft (AG) |
Die Einlagen
bringen die Gesellschafter bei Gründung der
Gesellschafter auf. Sie werden in Form von
Aktien übernommen. Es kann sich hierbei um
eine Nennbetragsaktie mit einem Nennwert von
mindestens 1,00 EUR oder um eine Stückaktie
mit ausgewiesenem Anteil am Grundkapital der
AG handeln. |
Da die
Mindesthöhe einer Einlage gering ist, können
sich sehr viele Gesellschafter an der AG
beteiligen.
Der abstrakte
Gegenwert der Einlagen ist das Grundkapital
der Gesellschaft. Es muss mindestens
50.000,00 EUR betragen.
Aktiengesellschaften, die an der Börse
notiert sind, haben gegenüber allen anderen
Rechtsformen den Vorteil, dass sie durch
Ausgabe neuer Aktien wieder Mittel
aufbringen können, die zu einer Erhöhung des
Eigenkapitals führen.
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Siehe auch: