Einlagenfinanzierung Weiter Zurück Schließen

Die Einlagenfinanzierung ist jene Form der Finanzierung von Unternehmen, bei der die Gründer und bisherigen Eigentümer dem Unternehmen Mittel (in Form von Geld, Sachwerten und/oder Rechten) zuführen und damit die Eigenkapitalbasis begründen bzw. stärken.

Die Einlagenfinanzierung ist ein wichtiger Bestandteil der Eigenfinanzierung des Unternehmens.

Die realen Möglichkeiten, eine Einlagenfinanzierung gestalten zu können, hängen nicht nur von der Finanzierungskapazität der Gründer des Unternehmens, sondern vor allem von der gewählten Rechtsform ab.

Im Bereich der privaten Wirtschaft sind dabei folgende (ausgewählte) Sachverhalte der Einlagenfinanzierung zu beachten:

Rechtsform Form der Einlagen Bemerkungen
Einzelunternehmen
(Einzelkaufmann)
Die notwendigen Einlagen (in Form von Geld, Sachgütern, immateriellen Gütern) bringt der Inhabers allein und unbeschränkt auf. Vorteil: Der Kaufmann kann jederzeit neue Einlagen einbringen und auch Entnahmen für private Zwecke tätigen.

Nachteil: Die Mittelzuführung über Privateinlagen ist i. d. R. begrenzt.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Die Einlagen bringen die Gesellschafter bei Gründung der Gesellschaft auf. Weitere Einlagen können nur auf Beschluss der Gesellschafterversammlung getätigt werden, da alle Gesellschafter gleichmäßig am Gewinn und Verlust beteiligt sind.
Offene Handelsgesellschaft (OHG) Die Einlagen bringen die Gesellschafter bei Gründung der Gesellschafter auf. Der abstrakte Gegenwert der Einlagen wird auf Kapitalkonten ausgewiesen. Diese Einlagen werden - falls im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart - mit 4 % p. a. verzinst. Weitere Einlagen können die Berechnungsgrundlagen für die Anteile am Gewinn verändern und sind damit problematisch.
Kommanditgesellschaft (KG) Die Einlagen bringen die Gesellschafter bei Gründung der Gesellschafter auf. Es sind aber zwei Typen von Gesellschaftern zu unterscheiden: a) der Komplementär als Vollhafter und die Kommanditisten als Teilhafter. Die Einlage des Komplementärs wird - in ihrem abstrakten Gegenwert - auf einem variablen Kapitalkonto (mit Verzinsung) ausgewiesen, während der Gegenwert der Einlagen der Kommanditisten auf einem festen Kapitalkonto notiert wird.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Die Einlagen bringen die Gesellschafter bei Gründung der Gesellschafter auf. Die Einlagen heißen Stammeinlagen und müssen mindestens 100,00 EUR betragen und bei höheren Werten durch 50 teilbar sein.  Der abstrakte Gegenwert der Summe der Stammeinlagen bildet das Stammkapital (Haftungskapital). Es muss mindestens 25.000,00 EUR betragen und bei Gründung der Gesellschaft zu mindestens 50 % eingezahlt sein. Kapitalerhöhungen sind schwierig zu realisieren, da die Höhe einer Einlage das Gewicht der Stimmen in der Gesellschafterversammlung u. a. beeinflusst.
Aktiengesellschaft (AG) Die Einlagen bringen die Gesellschafter bei Gründung der Gesellschafter auf. Sie werden in Form von Aktien übernommen. Es kann sich hierbei um eine Nennbetragsaktie mit einem Nennwert von mindestens 1,00 EUR oder um eine Stückaktie mit ausgewiesenem Anteil am Grundkapital der AG handeln. Da die Mindesthöhe einer Einlage gering ist, können sich sehr viele Gesellschafter an der AG beteiligen. Der abstrakte Gegenwert der Einlagen ist das Grundkapital der Gesellschaft. Es muss mindestens 50.000,00 EUR betragen.

Aktiengesellschaften, die an der Börse notiert sind, haben gegenüber allen anderen Rechtsformen den Vorteil, dass sie durch Ausgabe neuer Aktien wieder Mittel aufbringen können, die zu einer Erhöhung des Eigenkapitals führen.

Siehe auch: Außenfinanzierung.