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Die Barliquidität ist das
Verhältnis von flüssigen
(liquiden) Mitteln zur
Größe der
kurzfristigen Schulden: Diese
Kennzahl wird auch 1. Liquiditätsgrad bzw.
cash
ratio genannt.
Zu den liquiden Mitteln (im
Rahmen der
Bilanzanalyse) zählen alle flüssigen
Mittel wie Kassenbestand, Bankguthaben und
Postbankguthaben, ferner diskontfähige
Besitzwechsel
und börsenfähige Wertpapiere des Umlaufvermögens.
Als kurzfristige Schulden
werden alle
Verbindlichkeiten einbezogen, die eine
Restlaufzeit kleiner 1 Jahr haben. Somit gehören
hierzu auch jene langfristigen Verbindlichkeiten,
wenn die Restzahlung im betreffenden Geschäftsjahr
fällig ist.
Zu beachten ist aber, dass in
Softwareprogrammen zur Finanzbuchführung im Rahmen
der sog, "Betriebswirtschaftlichen Auswertung" (BWA)
als kurzfristiges Fremdkapital nur jene
Verpflichtungen eines Unternehmens einbezogen
werden, die innerhalb von 90 Tagen (3 Monaten) zu
erfüllen sind.2
Eine Barliquidität von
25 % bis 30 % gilt gerade noch als
zulässig, ab 45 % als „gut", ab
80 % als „sehr gut". Eine Barliquidität
über 100 % verweist zwar auf eine solide
Liquiditätssituation, ist aber aus Sicht der
Rentabilität der verfügbaren Mittel nicht besonders
günstig.
Die Barliquidität liegt in der
Praxis in der Regel unter 60 %.
Dies deshalb, weil die Unternehmen bislang davon
ausgehen, dass kurzfristige Liquiditätsprobleme
durch die Inanspruchnahme des
Kontokorrentkredits
ausgeglichen werden können. Dies hat sich aber
unter den Bedingungen von
BASEL II bzw.
BASEL III
geändert: Entweder wird die Inanspruchnahme des
Kontokorrentkredits bei Unternehmen mit ungünstiger
Bewertung teurer oder aber es werden die
Kreditlinien generell gekürzt oder gar gekappt.
Daher sind alle Unternehmen gut beraten, eine
entsprechend hohe Barliquidität anzustreben.
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