Bar-Liquidität Weiter Zurück Schließen

Die Barliquidität ist das Verhältnis von flüssigen (liquiden) Mitteln zur Größe der kurzfristigen Schulden:
Diese Kennzahl wird auch 1. Liquiditätsgrad bzw. cash ratio genannt.


Zu den liquiden Mitteln (im Rahmen der Bilanzanalyse) zählen alle flüssigen Mittel wie Kassenbestand, Bankguthaben und Postbankguthaben, ferner diskontfähige Besitzwechsel und börsenfähige Wertpapiere des Umlaufvermögens.

Als kurzfristige Schulden werden alle Verbindlichkeiten einbezogen, die eine Restlaufzeit kleiner 1 Jahr haben.
Somit gehören hierzu auch jene langfristigen Verbindlichkeiten, wenn die Restzahlung im betreffenden Geschäftsjahr fällig ist.

Zu beachten ist aber, dass in Softwareprogrammen zur Finanzbuchführung im Rahmen der sog, "Betriebswirtschaftlichen Auswertung" (BWA) als kurzfristiges Fremdkapital nur jene Verpflichtungen eines Unternehmens einbezogen werden, die innerhalb von 90 Tagen (3 Monaten) zu erfüllen sind.2

Eine Barliquidität von 25 % bis 30 % gilt gerade noch als zulässig, ab 45 % als „gut", ab 80 % als „sehr gut".
Eine Barliquidität über 100 % verweist zwar auf eine solide Liquiditätssituation, ist aber aus Sicht der Rentabilität der verfügbaren Mittel nicht besonders günstig.

Die Barliquidität liegt in der Praxis in der Regel unter 60 %. Dies deshalb, weil die Unternehmen bislang davon ausgehen, dass kurzfristige Liquiditätsprobleme durch die Inanspruchnahme des Kontokorrentkredits ausgeglichen werden können.
Dies hat sich aber unter den Bedingungen von BASEL II bzw. BASEL III geändert:
Entweder wird die Inanspruchnahme des Kontokorrentkredits bei Unternehmen mit ungünstiger Bewertung teurer oder aber es werden die Kreditlinien generell gekürzt oder gar gekappt. Daher sind alle Unternehmen gut beraten, eine entsprechend hohe Barliquidität anzustreben.