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Die Berufsgenossenschaft ist eine
Körperschaft, die die Aufgaben der gesetzlichen
Unfallversicherung gemäß dem Siebten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB
VII) und im Weiteren die
Berufskrankheitenverordnung (BKV).
Die Mittel zur Deckung der Aufwendungen der
gesetzlichen Unfallversicherung über die
Berufsgenossenschaften sind ausschließlich
von den
Arbeitgebern, d. h. von den
Mitgliedsunternehmen der jeweiligen
Berufsgenossenschaft aufzubringen. Durch die
Zwangsmitgliedschaft des Unternehmens in einer
Berufsgenossenschaft übernimmt diese das Risiko
gegenüber den Arbeitnehmern in Fällen der
zivilrechtlichen Haftung bei Körperschäden.
Die Höhe der Beiträge zur
Berufsgenossenschaft richtet sich nach
- einem Gefahrentarif,
- der Lohn- und Gehaltssumme (Jahresbetrag),
- den Zu- und Abschlägen entsprechend den
angezeigten Versicherungsfällen sowie
- der Anzahl der Versicherten.
Die Beitragserhebung selbst erfolgt im sog.
Umlageverfahren im Sinne einer
nachträglichen Bedarfsdeckung (Zahlung im Mai eines
Kalenderjahres für das vorhergehende Kalenderjahr).
Die Berufsgenossenschaften sind ferner
verpflichtet, Rücklagen zur
Erfüllung langfristiger Verbindlichkeiten zu bilden
Einzelheiten: Siehe
Unfallversicherung.
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