Berufsgenossenschaft Weiter Zurück Schließen

Die Berufsgenossenschaft ist eine Körperschaft, die die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung gemäß  dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) und im Weiteren die Berufskrankheitenverordnung (BKV).

Die Mittel zur Deckung der Aufwendungen der gesetzlichen Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaften sind ausschließlich von den Arbeitgebern, d. h. von den Mitgliedsunternehmen der jeweiligen Berufsgenossenschaft aufzubringen.
Durch die Zwangsmitgliedschaft des Unternehmens in einer Berufsgenossenschaft übernimmt diese das Risiko gegenüber den Arbeitnehmern in Fällen der zivilrechtlichen Haftung bei Körperschäden.

Die Höhe der Beiträge zur Berufsgenossenschaft richtet sich nach
  • einem Gefahrentarif,
  • der Lohn- und Gehaltssumme (Jahresbetrag),
  • den Zu- und Abschlägen entsprechend den angezeigten Versicherungsfällen sowie
  • der Anzahl der Versicherten.

Die Beitragserhebung selbst erfolgt im sog. Umlageverfahren im Sinne einer nachträglichen Bedarfsdeckung (Zahlung im Mai eines Kalenderjahres für das vorhergehende Kalenderjahr).
Die Berufsgenossenschaften sind ferner verpflichtet, Rücklagen zur Erfüllung langfristiger Verbindlichkeiten zu bilden

Einzelheiten: Siehe Unfallversicherung.