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Unter Arbeitsvermittlung sind
Aktivitäten und Leistungen öffentlicher und privater
Agenturen bzw. Dienstleister zu verstehen, die
darauf gerichtet sind, arbeitssuchende Arbeitnehmer
in freie Stellen in Unternehmen oder in anderen
Einrichtungen zu vermitteln bzw. auf Anfragen von
Unternehmen nach geeigneten
Mitarbeitern mit
entsprechenden Angeboten für Stellenbesetzungen zu
reagieren.
Die öffentliche Arbeitsvermittlung
obliegt den
Agenturen für Arbeit mit ihren Nebenstellen
sowie der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung, wobei letztere vor allem für die
Vermittlung von
Führungskräften zuständig ist.
Seit 1994 ist auch die Tätigkeit von privaten
Arbeitsvermittlern zugelassen, die gegen eine
Vermittlungsprovision Arbeitssuchende und
Arbeitgeber zur Begründung von
Arbeitsverhältnissen zusammenführen.
Siehe auch: Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AUeG).
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