Arbeitsvermittlung Weiter Zurück Schließen

Unter Arbeitsvermittlung sind Aktivitäten und Leistungen öffentlicher und privater Agenturen bzw. Dienstleister zu verstehen, die darauf gerichtet sind, arbeitssuchende Arbeitnehmer in freie Stellen in Unternehmen oder in anderen Einrichtungen zu vermitteln bzw. auf Anfragen von Unternehmen nach geeigneten Mitarbeitern mit entsprechenden Angeboten für Stellenbesetzungen zu reagieren.

Die öffentliche Arbeitsvermittlung obliegt den Agenturen für Arbeit mit ihren Nebenstellen sowie der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung, wobei letztere vor allem für die Vermittlung von Führungskräften zuständig ist.

Seit 1994 ist auch die Tätigkeit von privaten Arbeitsvermittlern zugelassen, die gegen eine Vermittlungsprovision Arbeitssuchende und Arbeitgeber zur Begründung von Arbeitsverhältnissen zusammenführen.

Siehe auch: Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AUeG).