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Unter Beschaffung (im weiteren
Sinne) ist die Gesamtheit aller Tätigkeiten zu
verstehen, die darauf gerichtet sind, die für die
Durchführung der Unternehmenstätigkeit benötigten
Leistungsfaktoren nach Art, Menge, Qualität,
Zeitpunkt und Ort zuverlässig und kostengünstig
bereitzustellen.
Die Beschaffung in diesem
Sinne bezieht sich auf die Bereitstellung von
- finanziellen Mitteln für die Ingangsetzung,
Aufrechterhaltung und Erweiterung des
Geschäftsbetriebs (Kapitalbeschaffung),
- Personal (Personalbeschaffung),
- Grundstücken, Gebäuden, Büroräumen (Beschaffung
von
Immobilien),
- Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen
(Investitionsgüterbeschaffung),
- Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffen, einbaufähigen
Teilen
(Materialbeschaffung),
- Dienstleistungen (Beschaffung der für die
Leistungserstellung und -verwertung benötigten
Dienstleistungen),
- Rechten (Beschaffung von
Rechten
wie Konzessionen, Lizenzen, Vertriebsrechten u.
a.) und
- Information (Informationsbeschaffung,
z. B. Marktforschung).
Siehe auch: Beschaffungsmärkte,
Beschaffungs-Controlling, Beschaffungskosten,
Beschaffungszeit
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