In
Personengesellschaften entsprechen die
Anteile den Einlagen der Gesellschafter, in
Genossenschaften
sind dies Geschäftsanteile, in
der GmbH werden sie durch Stammeinlagen
repräsentiert.
Anteile an
Aktiengesellschaften werden über Anteilspapiere
verbrieft (Aktien, Genussscheine). Bei
Investmentgesellschaften verbriefen die
Investment-Zertifikate die Beteiligung am
Sondervermögen einer
Kapitalgesellschaft.