Bilanzidentität Weiter Zurück Schließen

Der Grundsatz der Bilanzidentität (= Bilanzkontinuität) besagt, dass die Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres

  1. in ihrem gesamten Zahlenwerk und auch
  2. im Umfang der Bilanzpositionen und hinsichtlich der angewendeten Bewertungsgrundsätze und -methoden identisch mit der Anfangsbilanz des folgenden Geschäftsjahres sein muss.

Die erste Forderung bezeichnet man als formale Bilanzidentität bzw. -kontinuität und die zweite als materielle Bilanzidentität bzw. -kontinuität.