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Der Grundsatz der
Bilanzidentität (= Bilanzkontinuität)
besagt, dass die
Schlussbilanz des vorhergehenden
Geschäftsjahres
- in ihrem
gesamten Zahlenwerk und auch
- im Umfang der
Bilanzpositionen und hinsichtlich der
angewendeten
Bewertungsgrundsätze und -methoden identisch
mit der
Anfangsbilanz des
folgenden Geschäftsjahres sein muss.
Die erste Forderung
bezeichnet man als formale Bilanzidentität
bzw. -kontinuität und die zweite als materielle
Bilanzidentität bzw. -kontinuität.
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