Unter Bilanzgliederung istder grundsätzliche Aufbau
einer Bilanz als stichtagsbezogene Abbildung der
wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens zu
verstehen, wobei sich die diesbezüglichen
gesetzlichen Vorgaben nach der
Rechtsform des
Unternehmens richten. Personenunternehmen (Einzelunternehmen,
OHG, KG u. a.) haben die Bilanz nach den
Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen (vgl.
§ 243 Abs. 1 HGB).
Diese
Vorgaben gelten zunächst auch für
Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus wird für
Kapitalgesellschaften in § 266 HGB
eine verbindliche Gliederung mit Bezeichnung der
aufzunehmenden Bilanzpositionen vorgegeben.