Bilanzgliederung Weiter Zurück Schließen

Unter Bilanzgliederung ist der grundsätzliche Aufbau einer Bilanz als stichtagsbezogene Abbildung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens zu verstehen, wobei sich die diesbezüglichen gesetzlichen Vorgaben nach der Rechtsform des Unternehmens richten.

Personenunternehmen (Einzelunternehmen, OHG, KG u. a.) haben die Bilanz nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen (vgl. § 243 Abs. 1 HGB).

Die Grundgliederung ist nach Anlagevermögen und Umlaufvermögen, Eigenkapital und Verbindlichkeiten vorzunehmen (vgl. § 247 Abs. 1 HGB).

Diese Vorgaben gelten zunächst auch für Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus wird für Kapitalgesellschaften in § 266 HGB eine verbindliche Gliederung mit Bezeichnung der aufzunehmenden Bilanzpositionen vorgegeben.


Bilanzgliederung