Geschäftsjahr Weiter Zurück Schließen

Als Geschäftsjahr gilt der Zeitraum, für den ein Unternehmen einen Jahresabschluss (mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, eventuell mit Anhang) aufzustellen hat.

Dieser Zeitraum darf laut § 39 Abs. 2 HGB (Deutschland) 12 Monate nicht überschreiten. Bei eingetragenen Kaufleuten muss das Geschäftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen, sondern kann beispielsweise vom 01. September des laufenden Jahres bis zum 31. August des Folgejahres gehen.

Von einem Rumpf-Geschäftsjahr spricht man dann, wenn ein Unternehmen im Laufe eines Kalenderjahres gegründet oder veräußert wird oder wenn das Geschäftsjahr auf einen anderen Bilanzstichtag umgestellt wird und sich daraus ein Zeitraum zum nächsten Bilanzstichtag ergibt, der weniger als 12 Monate umfasst.

Im Steuerrecht spricht man nicht vom Geschäftsjahr, sondern vom Wirtschaftsjahr. Im Bereich der öffentlichen Verwaltungen wird der Terminus Haushaltsjahr verwendet.