Bilanzierungsregel, goldene Weiter Zurück Schließen

ie goldene Bilanzregel besagt, dass das Anlagevermögen des Unternehmens möglichst durch das vorhandene Eigenkapital gedeckt sein soll (Deckungsgrad I) bzw. - falls dies nicht erreichbar ist - eine solche Deckung unter Einbeziehung des langfristigen Fremdkapitals zu gewährleisten ist (Deckungsgrad II).


Siehe auch: Finanzierungsregeln.