ie goldene
Bilanzregel besagt, dass das
Anlagevermögen
des Unternehmens möglichst durch das vorhandene
Eigenkapital
gedeckt sein soll
(Deckungsgrad I) bzw. - falls dies nicht
erreichbar ist - eine solche Deckung unter
Einbeziehung des
langfristigen Fremdkapitals zu gewährleisten ist
(Deckungsgrad II).