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Unter
Budgetkontrolle ist jener Teil des
Steuerungskonzepts der
Budgetierung zu verstehen, der
- die Erfassung
der Istwerte zu den Budgetgrößen,
- den Vergleich
mit den zugehörigen Sollwerten,
- die Ermittlung
der Art, der Größe und des Verlaufs von
Abweichungen zwischen Ist und Soll sowie
- die Erarbeitung
von Handlungs- und
Entscheidungsalternativen für jene
Situationen zum Inhalt hat, die einen Eingriff
der jeweils zuständigen Entscheidungsträger in
den zu steuernden Leistungsprozess mit dem Ziel
der Herstellung einer erneuten Übereinstimmung
von "Ist" und "Soll" erforderlich machen (siehe
Grafik).
Wenn die
Rückkopplungswirkung der Budgetkontrolle bei den
davon betroffenen Handlungsträgern zur Ausschöpfung
der hier vorhandenen Potenziale motivieren soll,
dann muss gesichert werden, dass
- die Anreize
zur Einhaltung bzw. zur gewollten Unter- oder
Überbietung der in Budgets fixierten
Leistungsziele mit
- den
Sanktionen bei Nichteinhalten der
Leistungsziele wohl abgestimmt sind.
Andernfalls käme es -
mehr oder weniger deutlich - zu
Kontrollwiderständen und zur Bildung nicht
gewollter "Budgetreserven" (im Sinne von
Leistungszurückhaltung, aber auch von
Leistungsüberschätzung).
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