Budgetkontrolle Weiter Zurück Schließen

Unter Budgetkontrolle ist jener Teil des Steuerungskonzepts der Budgetierung zu verstehen, der

  • die Erfassung der Istwerte zu den Budgetgrößen,
  • den Vergleich mit den zugehörigen Sollwerten,
  • die Ermittlung der Art, der Größe und des Verlaufs von Abweichungen zwischen Ist und Soll sowie
  • die Erarbeitung von Handlungs- und Entscheidungsalternativen für jene Situationen zum Inhalt hat, die einen Eingriff der jeweils zuständigen Entscheidungsträger in den zu steuernden Leistungsprozess mit dem Ziel der Herstellung einer erneuten Übereinstimmung von "Ist" und "Soll" erforderlich machen (siehe Grafik).

Wenn die Rückkopplungswirkung der Budgetkontrolle bei den davon betroffenen Handlungsträgern zur Ausschöpfung der hier vorhandenen Potenziale motivieren soll, dann muss gesichert werden, dass

  1. die Anreize zur Einhaltung bzw. zur gewollten Unter- oder Überbietung der in Budgets fixierten  Leistungsziele mit
  2. den Sanktionen bei Nichteinhalten der Leistungsziele wohl abgestimmt sind.

Andernfalls käme es - mehr oder weniger deutlich - zu Kontrollwiderständen und zur Bildung nicht gewollter "Budgetreserven" (im Sinne von Leistungszurückhaltung, aber auch von Leistungsüberschätzung).