Collar Weiter Zurück Schließen

Unter Collar ist die Vereinbarung einer Zinsober- und einer Zinsuntergrenze im Rahmen von Zinssicherungsgeschäften zu verstehen.

Wirkung:

Wenn der jeweilige Referenzwert die vertraglich festgelegte Obergrenze (Cap) übersteigt, dann zahlt der Verkäufer dem Käufer des Collars die Differenz zwischen Referenzwert und Obergrenze.

Sinkt hingegen der Referenzwert unter die vereinbarte Untergrenze (Floor), dann muss der Käufer des Collars dem Verkäufer die Differenz zum Referenzwert erstatten.