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Unter Collar ist die Vereinbarung
einer Zinsober- und einer Zinsuntergrenze im Rahmen
von Zinssicherungsgeschäften zu verstehen.
Wirkung:
Wenn der jeweilige
Referenzwert die vertraglich festgelegte Obergrenze
(Cap) übersteigt, dann zahlt der Verkäufer dem
Käufer des Collars die
Differenz zwischen Referenzwert und Obergrenze.
Sinkt hingegen der Referenzwert unter die
vereinbarte Untergrenze (Floor), dann muss der
Käufer des Collars dem Verkäufer die Differenz zum
Referenzwert erstatten.
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