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Unter Effekten sind in Urkunden
verbriefte
Wertpapiere zu verstehen, die
- vertretbar
(= fungibel),
- börsenfähig und
- zur
Kapitalanlage geeignet
sind.
Zu
derartigen Effekten zählen somit
Aktien, Anleihen
und Pfandbriefe. Da die Effekten in der Regel
leicht übertragbar sind, eignen sie sich besonders
gut für den Handel an Effekten-(Wertpapier)börsen.
Effekten sind nicht mit Wertpapieren schlechthin
gleichzusetzen: Effekten sind zwar Wertpapiere, aber
solchen Wertpapieren wie
Wechsel und
Scheck fehlt
die oben genannte Effekteneigenschaft.
Das
Effektengeschäft zählt gemäß Kreditwesengesetz (KWG)
zu den Bankgeschäften.
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