Effekten Weiter Zurück Schließen

Unter Effekten sind in Urkunden verbriefte Wertpapiere zu verstehen, die
  • vertretbar (= fungibel),
  • börsenfähig und
  • zur Kapitalanlage geeignet
sind.

Zu derartigen Effekten zählen somit Aktien, Anleihen und Pfandbriefe.
Da die Effekten in der Regel leicht übertragbar sind, eignen sie sich besonders gut für den Handel an Effekten-(Wertpapier)börsen.

Effekten sind nicht mit Wertpapieren schlechthin gleichzusetzen: Effekten sind zwar Wertpapiere, aber solchen Wertpapieren wie Wechsel und Scheck fehlt die oben genannte Effekteneigenschaft.

Das Effektengeschäft zählt gemäß Kreditwesengesetz (KWG) zu den Bankgeschäften.