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Die Einnahmen
(einer Periode) umfassen sämtliche
Einzahlungen der
Periode, sofern sie nicht von
Forderungsabnahmen
oder Schuldenzunahmen begleitet sind,
zuzüglich der periodenbezogenen Zunahme von
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
abzüglich der in der Periode eingegangenen
Anzahlungen bzw.
Vorauszahlungen.
Einnahmen sind von
Einzahlungen abzugrenzen. Nicht jede Einzahlung
ist eine Einnahme (siehe Grafik).
Beispiele für 1.1 und 2.1:
- Barverkauf von
Ertrags- bzw. Vermögensgütern,
- Eingang der
Monatsmiete von einem Mieter (zum '1. des
Monats'),
- Eingang des
Zinsertrags aus Termingeldern u. a.
Beispiele für 1.2:
- Einzahlungen
aus Kreditaufnahme,
- Vorauszahlungen
(z. B. Anzahlungen),
- Bareinlagen
der Gründer des Unternehmens oder aus
Beteiligungen,
- Einzahlungen
zu bereits als Einnahme gebuchte Forderungen
aLuL.
Beispiel für 2.2:
- Zu buchende
Forderungen aLuL
- zu
buchende Forderung aus Verkauf anderer
Vermögensgegenstände.
Siehe auch:
Ausgaben,
Einnahmen-Überschuss-Rechnung. |
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