Einnahmen Weiter Zurück Schließen

Die Einnahmen (einer Periode) umfassen sämtliche Einzahlungen der Periode, sofern sie nicht von Forderungsabnahmen oder Schuldenzunahmen begleitet sind, zuzüglich der periodenbezogenen Zunahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und abzüglich der in der Periode eingegangenen Anzahlungen bzw. Vorauszahlungen.

Einnahmen sind von Einzahlungen abzugrenzen. Nicht jede Einzahlung ist eine Einnahme (siehe Grafik).

Beispiele für 1.1 und 2.1:

  • Barverkauf von Ertrags- bzw. Vermögensgütern,
  • Eingang der Monatsmiete von einem Mieter (zum '1. des Monats'),
  • Eingang des Zinsertrags aus Termingeldern u. a.

Beispiele für 1.2:

  • Einzahlungen aus Kreditaufnahme,
  • Vorauszahlungen (z. B. Anzahlungen),
  • Bareinlagen der Gründer des Unternehmens oder aus Beteiligungen,
  • Einzahlungen zu bereits als Einnahme gebuchte Forderungen aLuL.

Beispiel für 2.2:

  • Zu buchende Forderungen aLuL
  • zu buchende Forderung aus Verkauf anderer Vermögensgegenstände.

Siehe auch: Ausgaben, Einnahmen-Überschuss-Rechnung.