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Der Einzelhandel umfasst jenen
Bereich des
Handels, der dadurch charakterisiert ist, dass
die vom Hersteller oder vom
Großhandel bezogenen
Waren -
in der Regel - ohne weitere Bearbeitung an
Endverbraucher (private Haushalte, öffentliche
Haushalte, gewerbliche Verwender) verkauft werden.
Wichtige Aufgaben des Einzelhandels sind
- die Sortimentsbildung für die Kunden,
- die Lagerhaltung für jene Kunden, die eine
Vorratshaltung nur in kleinen Mengen realisieren,
- die Warenverteilung durch Verkauf kleiner Mengen,
- die sachgerechte Kundenberatung als
verkaufsfördernde Dienstleistung,
- die Mitwirkung
bei der Markterschließung durch Weitergabe der
Verkaufserfahrungen und Kundeneinschätzungen an
Großhändler und Hersteller und dgl.,
- die
Veredlung von Waren, insbesondere durch Reinigen,
Mischen, Rösten
und dgl.
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