Einzelbewertung ist ein allgemeiner Bewertungsgrundsatz für das Ermitteln der Wertansätze für Vermögensgegenstände und Schulden im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten.
Dieser Grundsatz ist bei besonders wertvollen Wirtschaftsgütern anzuwenden, da auf diese Weise Ungenauigkeiten in der Darstellung des Betriebsvermögens vermieden werden.
Siehe auch. Bewertungsvereinfachungsverfahren.