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Unter Waren sind - im Sinne der
Handelsbetriebslehre - bewegliche, transport-
und lagerfähige
Sachgüter zu verstehen, die von Lieferanten
(Hersteller, Großhändler, Importeure) erworben
werden, um sie - in der Regel ohne weitere Be- oder
Verarbeitung - an Wiederverkäufer (Großhändler,
Einzelhändler, Exporteure) oder an Endverbraucher
gegen Entgelt zu verkaufen.
Siehe auch:
Handel.
Handelswaren,
Handlungskosten,
Handelsspanne,
Wareneinsatz,
Warenwirtschaftssystem.
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