Entscheidungsprozess Weiter Zurück Schließen

Als Entscheidungsprozess wird die Folge des Nach- und Nebeneinanders von Tätigkeiten zur Lösung eines Entscheidungsproblems bezeichnet.

Typische Tätigkeiten in einem Entscheidungsprozess sind

  • die Analyse der Ausgangssituation des Entscheidungsproblems,

  • die Ermittlung möglicher Entscheidungsalternativen,

  • die Ermittlung der den Entscheidungsspielraum eingrenzenden Bedingungen,

  • die Ermittlung eines "Kriteriums der Gesamtwirksamkeit" zur Bewertung der Entscheidungsalternativen,

  • die Bewertung der Entscheidungsalternativen nach dem "Kriterium der Gesamtwirksamkeit" unter Beachtung der einzuhaltenden Bedingungen,

  • die Bestimmung der "günstigsten" (optimalen) Entscheidungsvariante,

  • die Klärung der Voraussetzungen für die Umsetzung der optimalen Entscheidungsalternative,

  • das Treffen der Entscheidung (Entscheidungsfindung als individueller oder kollektiver Entscheidungsakt),

  • die Durchführung der Entscheidung,

  • die Kontrolle der Umsetzung der Entscheidung, ggf. im Kontext zur Aufbereitung notwendiger Folgeentscheidungen.

Der Erfolg einer in einem solchen Entscheidungsprozess ermittelten Entscheidung hängt von vielen Faktoren ab, so vor allem von der situationsbezogenen Erfahrung der Entscheidungsträger, von den Instrumenten der Bewertung der Entscheidungsalternativen, von der Entscheidungsfreudigkeit, von der gegebenen Entscheidungskompetenz und dgl. mehr.