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Als
Entscheidungsprozess wird die Folge des
Nach- und Nebeneinanders von Tätigkeiten zur Lösung
eines Entscheidungsproblems
bezeichnet.
Typische Tätigkeiten
in einem Entscheidungsprozess sind
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die
Analyse der Ausgangssituation des
Entscheidungsproblems,
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die
Ermittlung möglicher Entscheidungsalternativen,
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die
Ermittlung der den
Entscheidungsspielraum eingrenzenden
Bedingungen,
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die
Ermittlung eines "Kriteriums der
Gesamtwirksamkeit" zur Bewertung der
Entscheidungsalternativen,
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die
Bewertung der Entscheidungsalternativen nach dem
"Kriterium der Gesamtwirksamkeit" unter
Beachtung der einzuhaltenden Bedingungen,
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die
Bestimmung der "günstigsten" (optimalen)
Entscheidungsvariante,
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die
Klärung der Voraussetzungen für die Umsetzung
der optimalen Entscheidungsalternative,
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das
Treffen der Entscheidung (Entscheidungsfindung
als individueller oder kollektiver
Entscheidungsakt),
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die
Durchführung der Entscheidung,
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die
Kontrolle der Umsetzung der Entscheidung, ggf.
im Kontext zur Aufbereitung notwendiger
Folgeentscheidungen.
Der Erfolg einer in
einem solchen Entscheidungsprozess ermittelten
Entscheidung hängt von vielen Faktoren ab, so vor
allem von der situationsbezogenen Erfahrung der
Entscheidungsträger, von den Instrumenten der
Bewertung der Entscheidungsalternativen, von der
Entscheidungsfreudigkeit, von der gegebenen
Entscheidungskompetenz und dgl. mehr.
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