|
|
|
|
Entscheidungsträger (in
Unternehmen) sind alle Personen bzw.
Personengruppen, die auf der Grundlage ihrer
Stellung im Unternehmen und der ihnen eingeräumten
Entscheidungskompetenz befugt sind,
unternehmerische bzw. sonstige
Entscheidungen zu treffen.
Handelt es
sich hierbei um eine einzelne Person, dann geht es
um eine Individualentscheidung. Entscheidungsträger
in diesem Sinne können sein:
Werden Entscheidungen von einer Personengruppe
getroffen, handelt es sich um
Kollektiventscheidungen. Beispiele:
- Vorstand einer Aktiengesellschaft,
-
Gesellschafterversammlung einer Personen- oder
einer Kapitalgesellschaft.
- mehrere
Geschäftsführer einer GmbH.
Im Fall einer
Individualentscheidung können nur Konflikte
i. d. R. nur auftreten, die in der betreffenden Person zu suchen
sind. Bei Kollektiventscheidungen kann es darüber
hinaus auch zu Konflikten zwischen den einzelnen,
mit Entscheidungsbefugnis ausgestatteten
Personen kommen.
Siehe auch:
Entscheidungsprozess,
Management. |
|
|