Entscheidungsträger Weiter Zurück Schließen

Entscheidungsträger (in Unternehmen) sind alle Personen bzw. Personengruppen, die auf der Grundlage ihrer Stellung im Unternehmen und der ihnen eingeräumten Entscheidungskompetenz befugt sind, unternehmerische bzw. sonstige Entscheidungen zu treffen.

Handelt es sich hierbei um eine einzelne Person, dann geht es um eine Individualentscheidung. Entscheidungsträger in diesem Sinne können sein:
Werden Entscheidungen von einer Personengruppe getroffen, handelt es sich um Kollektiventscheidungen.
Beispiele:
  • Vorstand einer Aktiengesellschaft,
  • Gesellschafterversammlung einer Personen- oder einer Kapitalgesellschaft.
  • mehrere Geschäftsführer einer GmbH.
Im Fall einer Individualentscheidung können nur Konflikte i. d. R. nur auftreten, die in der betreffenden Person zu suchen sind.
Bei Kollektiventscheidungen kann es darüber hinaus auch zu Konflikten zwischen den einzelnen, mit Entscheidungsbefugnis ausgestatteten Personen kommen.

Siehe auch: Entscheidungsprozess, Management.