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Als betriebsfremde Erträge werden
jene Erträge
bezeichnet, die nicht der betrieblichen
Leitungserstellung entstammen und sachlich
nichts mit dem
Betriebszweck zu tun haben.
Beispiele:
- Mieterträge aus
Immobilien, die nicht zum notwendigen
Betriebsvermögen gehören, -
Währungsgedwinne, - Pachten aus nicht zum
Betriebsvermögen gehörenden Grundstücken.
Betriebsfremde Erträge sind Bestandteil der
neutralen Erträge.
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