Ertrag, betriebsfremder Weiter Zurück Schließen

Als betriebsfremde Erträge werden jene Erträge bezeichnet, die nicht der betrieblichen Leitungserstellung entstammen und sachlich nichts mit dem Betriebszweck zu tun haben.

Beispiele:

  - Mieterträge aus Immobilien, die nicht zum notwendigen Betriebsvermögen gehören,
  - Währungsgedwinne,
  - Pachten aus nicht zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstücken.

Betriebsfremde Erträge sind Bestandteil der neutralen Erträge.