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Ertrag, außerordentlicher |
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Außerordentliche Erträge gehören zu
jenem Teil der
neutralen Erträge, die - der Sache nach -
betriebsbedingt sind, jedoch infolge ihres
unregelmäßigen Auftretens oder infolge ihrer Höhe
oder wegen ihrer besonderen Art nicht zu den
'normalen' Betriebserträgen zu rechnen sind.
Beispiele:
-
Verkauf von Vermögensgegenständen oder eines
ganzen Betriebsteils zu einem Erlös, der weit
über dem zugehörigen
Buchwert liegt,
-
Verkauf einer Kundenkartei zu einem größeren
Absatzgebiet, das vom Unternehmen nicht mehr
betreut wird.
Die außerordentlichen
Erträge sind in der
Erfolgsrechnung den
außerordentlichen Aufwendungen
gegenüberzustellen. Der Saldo aus diesen beiden
Größen ist das
außerordentliche Ergebnis.
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