Ertrag, außerordentlicher Weiter Zurück Schließen

Außerordentliche Erträge gehören zu jenem Teil der neutralen Erträge, die - der Sache nach - betriebsbedingt sind, jedoch infolge ihres unregelmäßigen Auftretens oder infolge ihrer Höhe oder wegen ihrer besonderen Art nicht zu den 'normalen' Betriebserträgen zu rechnen sind.

Beispiele:

  • Verkauf von Vermögensgegenständen oder eines ganzen Betriebsteils zu einem Erlös, der weit über dem zugehörigen Buchwert liegt,

  • Verkauf einer Kundenkartei zu einem größeren Absatzgebiet, das vom Unternehmen nicht mehr betreut wird.

Die außerordentlichen Erträge sind in der Erfolgsrechnung den außerordentlichen Aufwendungen gegenüberzustellen. Der Saldo aus diesen beiden Größen ist das außerordentliche Ergebnis.