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Unter Ertragslage ist die
Darstellung der jeweiligen
Erfolgssituation
eines Unternehmens. Sie wird durch den Ausweis der
erzielten
Erträge und der getätigten
Aufwendungen nach Art, Höhe und Struktur
gekennzeichnet.
Der Ausweis der Ertragslage
hat im Zusammenhang der Erstellung und der Analyse
des
Jahresabschlusses besondere Bedeutung: So
heißt es in § 264 Abs. 2
HGB
: "Der Jahresabschluß der
Kapitalgesellschaft hat unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Kapitalgesellschaft zu
vermitteln."
Siehe:
Erfolgsanalyse,
Erfolgs-Controlling.
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