Europäische Union Weiter Zurück Schließen

Die Europäische Union (EU) ist eine Staatengemeinschaft von derzeit 28 Mitgliedsländern, die sich das Ziel gesetzt hat, einen einheitlichen europäischen Binnenmarkt mit zollfreiem Warenverkehr, Niederlassungsfreiheit für Unternehmen, Freizügigkeit der Arbeitnehmer sowie einer einheitlichen Währung (Euro) zu schaffen, um über diese neue Partnerschaft den Weg zu öffnen, frühere Gegnerschaften zu überwinden und sich als Solidargemeinschaft den globalen Herausforderungen des neuen Jahrhunderts zu stellen.

Zur Europäischen Union gehören nach den Erweiterungen von
  • 1995 (mit Finnland, Schweden und Österreich),
  • 2004 (mit Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern/griechischer Teil),
  • 2007 (mit Bulgarien, Rumänien) und demnächst
  • 2013 (Kroatien)
nunmehr 28 Länder mit insgesamt über 500 Mio. Einwohnern an.


Die Europäische Union ist eine - auf der Grundlage des Vertrages von Maastricht (1992)sowie des Lissabon-Vertrages (2009) errichtete - internationale Organisation mit eigenen Hoheitsrechten und Befugnissen.
Das grundlegend Neue dieser Staatenverbindung besteht darin, dass die Mitgliedsstaaten zugunsten der in ihrem Zentrum stehenden Gemeinschaft auf Teile ihrer nationalen Souveränität verzichten und diese mit eigenen, von den Mitgliedsstaaten unabhängigen Machtbefugnissen ausgestattet haben.
In Ausübung dieser Befugnisse ist die Gemeinschaft in der Lage, europäische Hoheitsakte zu erlassen, die in ihren Wirkungen den staatlichen gleichkommen.
Die Europäische Union betreibt eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und eine gemeinsame Innen- und Rechtspolitik. Eine gemeinsame Wirtschafts- und Steuerpolitik wird bis jetzt jedoch noch nicht realisiert. Die EU-Mitgliedsländer sind jedoch verpflichtet, ihre Wirtschaftspolitik so auszurichten, dass die entsprechenden Maßnahmen zur Verwirklichung der gemeinsamen Ziele der Gemeinschaft beitragen. Diesem Anliegen dient vor allem der angestrebte Fiskalpakt, der die Mitgliedsländer zu einer strengen Haushaltsdisziplin und dem Abbau der Staatsverschuldung verpflichtet.

Grundlage für das Wirksamwerden der Union ist das Subsidiaritätsprinzip. Dies bedeutet, dass - zumindest vom Grundsatz her - die Entscheidungen möglichst auf der jeweils unteren Ebene (Gemeinde, Region), also bürgernah getroffen werden. Erst wenn die Selbsthilfe in der unteren Ebene nicht möglich ist bzw. nicht zur Problemlösung führt, setzt die Hilfe und Unterstützung übergeordneter oder anderer Stellen bzw. Organe ein. Die Praxis zeigt aber in Bezug auf die EU oft ein anderes Bild (Stichwort "Brüsseler Bürokratie").