|
|
|
|
Die Europäische
Union (EU) ist eine Staatengemeinschaft von
derzeit 28 Mitgliedsländern, die sich das Ziel
gesetzt hat, einen einheitlichen
europäischen Binnenmarkt mit zollfreiem
Warenverkehr, Niederlassungsfreiheit für
Unternehmen, Freizügigkeit der Arbeitnehmer
sowie einer einheitlichen Währung (Euro)
zu schaffen, um über diese neue Partnerschaft den
Weg zu öffnen, frühere Gegnerschaften zu überwinden
und sich als Solidargemeinschaft den globalen
Herausforderungen des neuen Jahrhunderts zu stellen.
Zur Europäischen Union
gehören nach den Erweiterungen von
- 1995 (mit
Finnland, Schweden und Österreich),
- 2004 (mit
Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen,
Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik,
Ungarn, Zypern/griechischer Teil),
- 2007 (mit
Bulgarien, Rumänien) und demnächst
- 2013 (Kroatien)
nunmehr 28 Länder mit
insgesamt über 500 Mio. Einwohnern an.
Die Europäische Union ist eine - auf der
Grundlage des Vertrages von Maastricht (1992)sowie
des Lissabon-Vertrages (2009) errichtete -
internationale Organisation mit eigenen
Hoheitsrechten und Befugnissen. Das grundlegend
Neue dieser Staatenverbindung besteht darin, dass
die Mitgliedsstaaten zugunsten der in ihrem Zentrum
stehenden Gemeinschaft auf Teile ihrer nationalen
Souveränität verzichten und diese mit eigenen, von
den Mitgliedsstaaten unabhängigen Machtbefugnissen
ausgestattet haben. In Ausübung dieser Befugnisse
ist die Gemeinschaft in der Lage, europäische
Hoheitsakte zu erlassen, die in ihren Wirkungen den
staatlichen gleichkommen. Die Europäische Union
betreibt eine gemeinsame Außen- und
Sicherheitspolitik und eine gemeinsame Innen- und
Rechtspolitik. Eine gemeinsame Wirtschafts- und
Steuerpolitik wird bis jetzt jedoch noch nicht
realisiert. Die EU-Mitgliedsländer sind jedoch
verpflichtet, ihre Wirtschaftspolitik so
auszurichten, dass die entsprechenden Maßnahmen zur
Verwirklichung der gemeinsamen Ziele der
Gemeinschaft beitragen. Diesem Anliegen dient vor
allem der angestrebte Fiskalpakt, der die
Mitgliedsländer zu einer strengen Haushaltsdisziplin
und dem Abbau der Staatsverschuldung verpflichtet.
Grundlage für das Wirksamwerden der Union ist
das
Subsidiaritätsprinzip. Dies bedeutet, dass -
zumindest vom Grundsatz
her - die Entscheidungen möglichst auf der jeweils
unteren Ebene (Gemeinde, Region), also bürgernah
getroffen werden. Erst wenn die Selbsthilfe in der
unteren Ebene nicht möglich ist bzw. nicht zur
Problemlösung führt, setzt die Hilfe und
Unterstützung übergeordneter oder anderer Stellen
bzw. Organe ein. Die Praxis zeigt aber in Bezug auf
die EU oft ein anderes Bild (Stichwort "Brüsseler
Bürokratie"). |
|
|