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Das
FIFO-Verfahren ist ein Verfahren der
Bewertung des
Vorratsvermögens
im Rahmen der
Jahresabschlussarbeiten.
Bei diesem Verfahren
wird unterstellt, dass die Vermögensgegenstände, die
zuerst beschafft bzw. hergestellt wurden,
auch zuerst verbraucht bzw. veräußert wurden. Daher
die Bezeichnung ' First - In - First
- Out'. Werden alle Zugänge zum
Vorratsbestand genau aufgezeichnet, genügt es bei
der Anwendung des FIFO-Verfahrens, von der jeweils
letzten Lieferung der Periode auszugehen und die
Liefermengen solange aufzusummieren, bis die
Mengengröße des zu bewertenden Endbestandes erreicht
wird.
Das FIFO-Verfahren
ist bei Tendenzen fallender Preise
anzuwenden.
Der
Vorteil des FIFO-Verfahrens ist sicherlich darin zu
sehen, dass es sich relativ einfach handhaben lässt.
Das Problem ist, dass es nur handelsrechtlich,
jedoch nicht steuerrechtlich zulässig ist.
Ausnahme: Das bilanzierende Unternehmen kann
glaubhaft machen, dass die tatsächliche
Verbrauchsfolge dem FIFO-Verfahren entspricht (z. B.
Entnahmen bei Silo-Lagerung).
Siehe auch:
LIFO,
HIFO
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